Qualifizierung Betreuungskraft Nach § 43B und 53C SGB XI

Pflegebedürftige Menschen mit demenzbedingten Störungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen brauchen erheblich mehr Beaufsichtigung und Betreuung. Zu dieser Mehrbetreuung gehören Gespräche über Alltägliches ebenso wie die Begleitung bei Sorgen, das Vermitteln von Sicherheit und Orientierung und damit das Vermindern von Ängsten. Alle Pflegeheime haben sich zu dieser zusätzlichen Betreuung verpflichtet, die Pflegeteams können sie jedoch alleine nicht leisten.

Durch die Qualifizierung von Betreuungskräften soll die geforderte und sinnvolle Betreuung und Aktivierung gewährleistet werden.

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